Zum Inhalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragspartner und Geltungsbereich

Vertragspartner ist die Blumenstock GmbH, Robert-Bosch-Straße 2, 74632 Neuenstein, Deutschland. Diese Bedingungen gelten für die jeweils beauftragten Leistungen, wenn sie wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Die Veröffentlichung auf dieser Website führt allein nicht zur Einbeziehung in einen Vertrag.

Verbraucher sind natürliche Personen, die überwiegend zu privaten Zwecken handeln. Unternehmer handeln bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit. Zwingende Verbraucherschutzrechte bleiben unberührt.

2. Anfragen, Angebote und Vertragsschluss

Eine Kontaktaufnahme, eine Anfrage über LinkedIn oder ein Wartungs-Check ist keine kostenpflichtige Bestellung. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen über die konkrete Leistung zustande, insbesondere durch Annahme eines Angebots innerhalb einer darin genannten Bindungsfrist.

Maßgeblich sind der vereinbarte Leistungsumfang, die zugehörigen Unterlagen und die vertraglich festgelegten Preise. Eine Online-Einschätzung oder intern vorbereitete Kalkulation ist noch kein verbindliches Angebot. Ein Angebot wird nur dann als unverbindlich behandelt, wenn dies darin entsprechend gekennzeichnet ist.

3. Leistungsumfang und technische Bewertung

Der Auftrag legt fest, welche Planungs-, Montage-, Prüf-, Wartungs- oder Dokumentationsleistungen geschuldet sind. Ausführung und Bewertung richten sich nach der vereinbarten Beschaffenheit und den für die konkrete Leistung maßgeblichen gesetzlichen Anforderungen und anerkannten Regeln der Technik.

Eine Bestandsprüfung bezieht sich auf den vereinbarten Untersuchungsumfang und den Zustand zum Prüfzeitpunkt. Ein Prüfbericht oder allgemeiner Website-Hinweis ist keine Zusicherung, dass ein Gebäude oder eine Anlage gegen jedes denkbare Schadensereignis geschützt ist. Gesetzliche Mängelrechte und die Verantwortung für die beauftragte Leistung werden dadurch nicht eingeschränkt.

Notwendige Ergänzungen oder Änderungen, etwa aufgrund abweichender Objektverhältnisse, werden mit dem Auftraggeber abgestimmt. Zusatzleistungen und daraus entstehende Kosten werden nicht allein aufgrund dieser Bedingungen automatisch beauftragt. Gesetzliche Regelungen über erforderliche Änderungen eines Bauvertrags bleiben unberührt.

4. Mitwirkung und Objektzugang

Der Auftraggeber stellt die ihm vorliegenden, für den Auftrag erforderlichen Objektinformationen und Unterlagen bereit und ermöglicht vereinbarte Zugänge. Bekannte bauliche Veränderungen, Gefahren, Einschränkungen oder Besonderheiten sind mitzuteilen. Die Zuständigkeit für Gerüst, Zugangssicherung, Freischaltungen und Leistungen anderer Gewerke wird im Auftrag geregelt.

Werden Hindernisse bekannt, stimmen die Beteiligten das weitere Vorgehen ab. Kostenfolgen entstehen nur nach einer wirksamen Vereinbarung oder den gesetzlichen Voraussetzungen; eine pauschale Kostenübernahme wegen jedes Hindernisses wird nicht begründet.

5. Termine und Verzögerungen

Es gelten die vereinbarten Leistungs- und Ausführungstermine. Erkennbare Verzögerungen, beispielsweise wegen nicht sicherer Witterungsverhältnisse oder fehlender notwendiger Zugänge, werden mitgeteilt und erforderliche Folgetermine abgestimmt. Gesetzliche Rechte bei Verzug und die Voraussetzungen einer Entlastung bleiben unverändert.

Ein Wartungsvertrag verpflichtet nur zu den darin vereinbarten Intervallen und Leistungen. Eine automatische Verlängerung, Mindestlaufzeit oder besondere Kündigungsfrist entsteht nicht allein durch diese Bedingungen.

6. Preise, Rechnung und Zahlung

Es gelten die im Auftrag vereinbarten Preise und Berechnungsgrundlagen. Bei Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer angegeben; zusätzliche Kosten müssen vor Vertragsschluss erkennbar sein oder mit einer nachvollziehbaren Berechnungsgrundlage vereinbart werden. Gegenüber Unternehmern können eindeutig als solche bezeichnete Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart werden.

Abschlagszahlungen werden nur im vereinbarten oder gesetzlich zulässigen Umfang verlangt. Die Fälligkeit richtet sich nach dem Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften; bei abnahmepflichtigen Werkleistungen insbesondere nach den gesetzlichen Voraussetzungen der Abnahme. Es werden durch diese Bedingungen weder eine pauschale Mahngebühr noch eine besondere Vorauszahlungspflicht eingeführt.

Gesetzliche Rechte auf Aufrechnung, Zurückbehaltung und einen berechtigten Zahlungseinbehalt bleiben erhalten.

7. Abnahme, Dokumentation und Mängelrechte

Bei abnahmepflichtigen Werkleistungen erfolgt die Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Eine gesetzliche Abnahmefiktion setzt die dafür vorgeschriebenen Voraussetzungen voraus; gegenüber Verbrauchern insbesondere die erforderliche Belehrung in Textform.

Der Auftraggeber erhält die vereinbarte Dokumentation. Soweit gesetzlich eine Dokumentation geschuldet ist, bleibt dies unabhängig von einer ausdrücklichen Vereinbarung bestehen.

Bei Mängeln bestehen die gesetzlichen Ansprüche, insbesondere auf Nacherfüllung und unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf weitere Mängelrechte. Gesetzliche Verjährungsfristen werden nicht verkürzt. Eine zusätzliche Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich eingeräumt wird.

8. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese Bedingungen schließen weder eine Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit noch für vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten, zwingende Produkthaftung oder übernommene Garantien aus. Allgemeine technische Hinweise und Vorab-Einschätzungen auf der Website ändern diese gesetzlichen Haftungsregeln nicht.

9. Kündigung und Beendigung

Für Kündigung, Rücktritt und die Folgen einer Beendigung gelten die vereinbarten und gesetzlichen Regelungen. Das gesetzliche Kündigungsrecht des Bestellers bei Werkverträgen und eine Kündigung aus wichtigem Grund werden nicht ausgeschlossen. Es wird keine pauschale Stornogebühr vereinbart.

Bei laufenden Wartungsleistungen werden Laufzeit und Kündigungsbedingungen im konkreten Wartungsvertrag geregelt. Gesetzliche Anforderungen an Verbraucherverträge bleiben maßgeblich.

10. Besondere Informationen für Verbraucher

Bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Ein erforderliches Widerrufsrecht und die dazugehörigen Informationen werden dem konkreten Auftrag entsprechend auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. Die Veröffentlichung auf dieser Website ersetzt diese vertragsbezogenen Informationen nicht.

Für Verbraucherbauverträge, insbesondere den Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbaumaßnahmen, gelten zusätzliche gesetzliche Anforderungen. Die nachstehende Information für Dienst- und Werkleistungen ersetzt nicht die hierfür gesondert erforderliche Belehrung und Vertragsunterlagen.

11. Widerruf bei widerruflichen Dienst- und Werkleistungsverträgen

Die folgenden Informationen betreffen Verbraucher, denen für den konkreten Dienst- oder Werkleistungsvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.

Frist und Erklärung

Sie können einen solchen Vertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die gesetzliche Frist setzt die ordnungsgemäße Information über das Widerrufsrecht voraus.

Richten Sie Ihren Widerruf durch eine eindeutige Erklärung, beispielsweise per Brief oder E-Mail, an: Blumenstock GmbH, Robert-Bosch-Straße 2, 74632 Neuenstein, Deutschland; Telefon +49 (0) 7942 947540-0; E-Mail info@blumenstock-blitzschutz.de. Das untenstehende Formular kann verwendet werden, ist aber nicht vorgeschrieben. Die rechtzeitige Absendung Ihrer Erklärung vor Ablauf der Frist genügt.

Folgen des Widerrufs

Bei wirksamem Widerruf erstatten wir erhaltene Zahlungen einschließlich gegebenenfalls gezahlter Standard-Lieferkosten unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Eingang Ihres Widerrufs. Zusätzliche Kosten einer von Ihnen gewählten teureren Lieferart sind ausgenommen. Die Erstattung erfolgt mit dem ursprünglichen Zahlungsmittel, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; dafür entstehen Ihnen keine Entgelte.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beginnen, ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen der auf die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen entfallende angemessene Betrag zu zahlen. Er wird im Verhältnis zum vertraglich vereinbarten Gesamtumfang berechnet.

Das Widerrufsrecht bei entgeltlichen Dienstleistungen erlischt mit vollständiger Leistung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach Ihrer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung zum vorzeitigen Beginn und Ihrer Bestätigung, dass Sie bei vollständiger Erfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren. Gesetzliche Ausnahmen, etwa für ausdrücklich angeforderte dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten im gesetzlichen Umfang, bleiben unberührt.

Widerrufsformular

12. Datenschutz und Kommunikation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung erläutert. Eine Anfrage oder Beauftragung beinhaltet keine pauschale Einwilligung in Werbe-E-Mails. Vertraglich relevante Informationen werden über den vereinbarten Kommunikationsweg bereitgestellt.

13. Schlussbestimmungen und Streitbeilegung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das anwendbare Recht und den zuständigen Gerichtsstand. Ein ausschließlicher Gerichtsstand zulasten von Verbrauchern wird durch diese Bedingungen nicht vereinbart. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags; an die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Wir sind nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zwingende gesetzliche Verpflichtungen bleiben unberührt. Beschwerden und Rückfragen können Sie an info@blumenstock-blitzschutz.de richten.